Kosten

Ich behandle in meiner Praxis privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.

Ab Oktober 2026 wird auch die Abrechnung durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich sein.

Auf Grund der politischen Ankündigung, die Leistungen für die gesetzlich Versicherten nicht mehr voll zu bezahlen, wenn in einer Praxis  „zu viele“ gesetzliche PatientInnen behandelt werden, kann ich das Einzeltherapiesetting für gesetzlich Versicherte nur eingeschränkt anbieten. Die Abrechnung über die private Krankenversicherung, über die Beihilfe oder als
Selbstzahler erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP):

Kurzzeittherapie (bis 24 Stunden):

Einzeltherapie à 50 Min GOP 812 analog: 134 Euro
Gruppentherapie à 100 Min GOP 812 analog: 134 Euro

Langzeittherapie (über 24 h):

Einzeltherapie à 50 Min GOP 861/ 864, 2,3 facher Satz: 92,50 Euro zzgl. Erhebung des psychischen Befundes  GOP  801, 2,3 facher Satz: 33 Euro = 125 Euro

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten in der Regel ganz oder teilweise von Ihrer Versicherung übernommen. Da die Bedingungen je nach Tarif und Versicherungsunternehmen unterschiedlich sind, empfehle ich, sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen zu informieren. Insbesondere bei intensiveren Behandlungen mit einer höheren Sitzungsfrequenz kann die medizinisch und therapeutisch sinnvolle Anzahl der Sitzungen über dem Umfang liegen, den einzelne ersicherungen oder Beihilfestellen vollständig erstatten.

Selbstzahler:innen

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der Behandlung privat zu tragen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Für viele Menschen ist das Selbstzahler-Modell attraktiv, da es kurzfristige Terminvereinbarungen, größere Flexibilität in der Sitzungsfrequenz und die volle Wahrung der ertraulichkeit gegenüber Krankenkassen ermöglicht.